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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs1;Rechtssatz
Die Zurverfügungstellung eines firmeneigenen PKWs an den Dienstnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geht über die bloße "Beförderung" iSd § 49 Abs 3 Z 20 ASVG hinaus, weil nicht nur dem dadurch begünstigten Dienstnehmer weitaus umfangreichere Gebrauchsmöglichkeiten eingeräumt werden, sondern ihm auch vom Dienstgeber getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erhaltung des Fahrzeuges (Versicherungsprämien, Kfz-Steuer, Serviceleistungen, etc) zugute kommen, die über die reinen Kosten der Beförderung hinausgehen und daher der Ausnahmeregelung des § 49 Abs 3 Z 20 ASVG nicht mehr unterfallen, sondern als Entgelt iSd § 44 Abs 1 und § 49 Abs 1 ASVG nach § 50 ASVG zu bewerten sind.
Schlagworte
Entgelt Begriff Steuerrechtliche BehandlungEntgelt Begriff SachbezugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080098.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.03.2019