RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0098

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs3 Z20;
ASVG §50;

Rechtssatz

Die Zurverfügungstellung eines firmeneigenen PKWs an den Dienstnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz geht über die bloße "Beförderung" iSd § 49 Abs 3 Z 20 ASVG hinaus, weil nicht nur dem dadurch begünstigten Dienstnehmer weitaus umfangreichere Gebrauchsmöglichkeiten eingeräumt werden, sondern ihm auch vom Dienstgeber getätigte Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erhaltung des Fahrzeuges (Versicherungsprämien, Kfz-Steuer, Serviceleistungen, etc) zugute kommen, die über die reinen Kosten der Beförderung hinausgehen und daher der Ausnahmeregelung des § 49 Abs 3 Z 20 ASVG nicht mehr unterfallen, sondern als Entgelt iSd § 44 Abs 1 und § 49 Abs 1 ASVG nach § 50 ASVG zu bewerten sind.

Schlagworte

Entgelt Begriff Steuerrechtliche BehandlungEntgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080098.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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