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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §56;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/04/0150Rechtssatz
Daraus, daß sich der Gesetzgeber in der durch die Gewerberechtsnovelle 1992 neu gefaßten Bestimmung des § 360 Abs 1 GewO 1973 des in der Rechtsordnung bereits vorgefundenen Begriffes der Verfahrensanordnung bedient hat, ist abzuleiten, daß gegen nach § 360 Abs 1 erster Satz GewO 1973 ergehende Aufforderungen weder eine abgesonderte Berufung noch die Anrufung des VwGH statthaft ist.
Schlagworte
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Verfahrensanordnungen Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten in welchen die Anrufung des VwGH ausgeschlossen istEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040140.X01Im RIS seit
03.04.2001