RS Vwgh 1993/9/21 91/08/0145

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/08/0146

Rechtssatz

Eine GmbH kann aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person, somit als eigenständiges Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten auch bei einer maßgeblichen Beteiligung des Sohnes des Arbeitslosen nicht als ein "Betrieb des Kindes" iSd § 12 Abs 3 AlVG angesehen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991080145.X02

Im RIS seit

14.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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