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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/08/0146Rechtssatz
Eine GmbH kann aufgrund ihrer Eigenschaft als juristische Person, somit als eigenständiges Zuordnungssubjekt von Rechten und Pflichten auch bei einer maßgeblichen Beteiligung des Sohnes des Arbeitslosen nicht als ein "Betrieb des Kindes" iSd § 12 Abs 3 AlVG angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991080145.X02Im RIS seit
14.12.2001