RS Vwgh 1993/9/21 90/14/0057

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §28 Abs1;
LiebhabereiV §1 Abs1;
LiebhabereiV §1 Abs2;
LiebhabereiV §2 Abs3;
LiebhabereiV §2 Abs4;
LiebhabereiV §3 Abs3;
LiebhabereiV §3 Abs4;

Beachte

vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07, B 301/94; Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für Verlustmodelle";

Rechtssatz

In der (teilweise) vorzeitigen Tilgung eines Kredites sowie der Übernahme diverser, zunächst an verschiedene Gesellschaften (Personen) übertragener Aufgaben durch den Abgabepflichtigen (hier Vermieter eines Hotelgebäudes) liegt eine tiefgreifende Änderung der Wirtschaftsführung, weshalb die in der Folge erzielten Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten nicht auf die Vorjahre rückprojiziert werden können (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0107).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140057.X03

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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