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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07, B 301/94; Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für Verlustmodelle";Rechtssatz
In der (teilweise) vorzeitigen Tilgung eines Kredites sowie der Übernahme diverser, zunächst an verschiedene Gesellschaften (Personen) übertragener Aufgaben durch den Abgabepflichtigen (hier Vermieter eines Hotelgebäudes) liegt eine tiefgreifende Änderung der Wirtschaftsführung, weshalb die in der Folge erzielten Überschüsse der Einnahmen über die Werbungskosten nicht auf die Vorjahre rückprojiziert werden können (Hinweis E 29.9.1987, 87/14/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140057.X03Im RIS seit
12.02.2002