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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §1 Abs1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/27 89/08/0178 2Stammrechtssatz
Eine nur innerhalb enger Grenzen mögliche Befugnis, Beginn und Ende der Arbeitszeit festzulegen - im vorliegenden Fall war die Arbeitnehmerin als Abwäscherin und Raumpflegerin in einem Gastlokal teilbeschäftigt - schließt die durch diese und während dieser Teilbeschäftigung gegebene Ausschaltung ihrer Bestimmungsfreiheit nicht aus (Hinweis E 3.7.1990, 88/08/0293).
Schlagworte
Dienstnehmer Begriff Persönliche AbhängigkeitDienstnehmer Begriff Einzelne Berufe und Tätigkeiten DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990080154.X02Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.01.2010