RS Vwgh 1993/9/21 90/14/0057

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs2;
EStG 1972 §2;
EStG 1972 §28 Abs1;
LiebhabereiV §1 Abs1;
LiebhabereiV §1 Abs2;
LiebhabereiV §2 Abs3;
LiebhabereiV §2 Abs4;
LiebhabereiV §3 Abs3;
LiebhabereiV §3 Abs4;

Beachte

vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07, B 301/94; Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für Verlustmodelle";

Rechtssatz

Bei der Tätigkeit der bloßen Anmietung und Weitervermietung eines (betriebsbereiten) Hotelgebäudes mit allen seinen Einrichtungen ist schon nach relativ kurzer Zeit mit einem Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu rechnen, weil die Anmietung und Weitervermietung von (fertiggestellten) Gebäuden üblicherweise nicht mit besonders hohen Investitionen verbunden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990140057.X02

Im RIS seit

12.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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