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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs2;Beachte
vgl. jedoch im fortgesetzten Verfahren VfGH E 1995/03/07, B 301/94; Besprechung in ÖStZ 1995, 245: ZORN, "Schafft VfGH Paradies für Verlustmodelle";Rechtssatz
Bei der Tätigkeit der bloßen Anmietung und Weitervermietung eines (betriebsbereiten) Hotelgebäudes mit allen seinen Einrichtungen ist schon nach relativ kurzer Zeit mit einem Gesamtüberschuß der Einnahmen über die Werbungskosten zu rechnen, weil die Anmietung und Weitervermietung von (fertiggestellten) Gebäuden üblicherweise nicht mit besonders hohen Investitionen verbunden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140057.X02Im RIS seit
12.02.2002