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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GewO 1973 §356 Abs4 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0041 E 11. März 1983 VwSlg 10995 A/1983 RS 4Stammrechtssatz
Insoweit nicht vom normativen Abspruch des Genehmigungsbescheides erfasste Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen der Vorschreibung anderer oder zusätzlicher Auflagen zugrundeliegend oder mit der Vorschreibung derartiger Auflagen verbunden sein können, ist die Rechtsverletzungsmöglichkeit der Nachbarn im Betriebsbewilligungsverfahren, ohne Bindung an den Genehmigungsbescheid nach den Vorschriften der §§ 74 ff GewO 1973 zu beurteilen.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040215.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.09.2010