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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Die Beh hat von Amts wegen zu klären, ob (hier) die strafgesetzwidrigen Handlungen des Ehegatten der Gewerbeberechtigten in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem gegen diese gerichteten Antrag auf Konkurseröffnung stand und ob die Gewerbeberechtigte bei entsprechender Aufmerksamkeit und Organisation den durch das Verhalten ihres Gatten verursachten wirtschaftlichen Verfall des Gewerbebetriebes hätte hintanhalten können (Hinweis E 4.11.1958, 1216/56).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040003.X03Im RIS seit
20.11.2000