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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 77 Abs 1 GewO 1973 eine "Trennbarkeit" von Genehmigung und den in diesem Zusammenhang erteilten Auflagen der Gesetzeslage entsprechend nicht angenommen werden, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn die belBeh in Anwendung des § 66 Abs 2 AVG den
gesamten Bescheid aufgehoben hat.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchInhalt der BerufungsentscheidungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040159.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.12.2010