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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/11/05 91/04/0165 5Stammrechtssatz
Dem Hinweis, die Entziehung der Gewerbeberechtigung vernichte die wirtschaftliche Existenz des Gewerbeinhabers, kommt kein rechtliches Gewicht zu, weil für die Berücksichtigung eines derartigen Umstandes im Rahmen der von der belBeh anzuwendenden Vorschriften die Rechtsgrundlage fehlt
(Hinweis E 27.3.1990, 89/04/0149).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040042.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011