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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §914;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0047 8Stammrechtssatz
Bei der Lösung der entscheidenden privatrechtlichen Vorfrage, ob im Beschwerdefall eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses oder eine bloße Karenzierung vorliegt, kommt es auf den nach § 914 ff ABGB zu ermittelnden Inhalt der - gegebenenfalls - zwischen den Arbeitsvertragspartnern abgeschlossenen Vereinbarung an.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Zivilrecht VertragsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080157.X01Im RIS seit
18.10.2001