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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/09/07 90/14/0063 4Stammrechtssatz
Nach dem Urteil billig und gerecht denkender Menschen ist grundsätzlich niemand verpflichtet, einem Angehörigen das von diesem eingegangene Unternehmerrisiko abzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140105.X05Im RIS seit
20.11.2000