Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ein Zurückweisungsbescheid wegen Nichtbehebung eines Formgebrechens stellt nur eine Erledigung in prozessualer Hinsicht dar; daher steht auch einer Sachentscheidung über einen neuerlichen Antrag in derselben Angelegenheit die Rechtskraft dieses Zurückweisungsbescheides gem § 13 Abs 3 AVG nicht entgegen (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher BescheidRechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991040196.X03Im RIS seit
27.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.01.2011