RS Vwgh 1993/9/21 91/04/0196

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Ein Zurückweisungsbescheid wegen Nichtbehebung eines Formgebrechens stellt nur eine Erledigung in prozessualer Hinsicht dar; daher steht auch einer Sachentscheidung über einen neuerlichen Antrag in derselben Angelegenheit die Rechtskraft dieses Zurückweisungsbescheides gem § 13 Abs 3 AVG nicht entgegen (Hinweis E 24.1.1972, 1274/70).

Schlagworte

Verbesserungsauftrag Nichtentsprechung Zurückweisung verfahrensrechtlicher BescheidRechtskraft Besondere Rechtsgebiete Verfahrensrechtliche Bescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991040196.X03

Im RIS seit

27.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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