RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0112

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
AVG §37;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Ein relevanter Verfahrensmangel liegt darin, daß die belangte Behörde im Beitragsverfahren nicht geprüft hat, ob die Dienstnehmerin nach dem auf ihr Beschäftigungverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag einen Anspruch auf ein Entgelt in einer ihrem tatsächlich erhaltenen Entgelt übersteigenden Höhe hatte (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0050).

Schlagworte

Entgelt Begriff Anspruchslohn Kollektivvertrag Mindestlohn Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080112.X06

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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