Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §34;Rechtssatz
Für die Anerkennung von Kreditrückzahlungen als außergewöhnliche Belastung ist lediglich der Zweck des jeweiligen Kredites (Errichtung und Erweiterung des Betriebes oder Bezahlung von Forderungen des laufenden Betriebes) maßgebend, mag eine einzige Bürgschaftserklärung auch mehrere Kredite mit unterschiedlichen Zwecken erfassen. Gegen eine Aufteilung nach Kreditzwecken bestehen daher keine Bedenken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140105.X04Im RIS seit
20.11.2000