RS Vwgh 1993/9/21 93/14/0105

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §34;
EStG 1988 §34;

Rechtssatz

Für die Anerkennung von Kreditrückzahlungen als außergewöhnliche Belastung ist lediglich der Zweck des jeweiligen Kredites (Errichtung und Erweiterung des Betriebes oder Bezahlung von Forderungen des laufenden Betriebes) maßgebend, mag eine einzige Bürgschaftserklärung auch mehrere Kredite mit unterschiedlichen Zwecken erfassen. Gegen eine Aufteilung nach Kreditzwecken bestehen daher keine Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140105.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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