RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0186

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §4 Abs2;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

Die belangte Behörde hat darzulegen, aus welchen Gründen sich ihrer Meinung nach (positiv) das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ergeben soll. Eine solche Beurteilung kann nicht schon dadurch ersetzt werden, daß das Vorliegen von Umständen, die ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausschlössen, verneint wird.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBesondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080186.X02

Im RIS seit

25.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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