Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §4 Abs2;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat darzulegen, aus welchen Gründen sich ihrer Meinung nach (positiv) das Vorliegen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ergeben soll. Eine solche Beurteilung kann nicht schon dadurch ersetzt werden, daß das Vorliegen von Umständen, die ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis ausschlössen, verneint wird.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBesondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080186.X02Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
27.09.2012