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L92108 Behindertenhilfe Rehabilitation VorarlbergNorm
ABGB §7;Rechtssatz
Da die Frage der Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthaltes durch eine vorübergehende Abwesenheit im Vlbg BehindertenG geregelt ist, bleibt für eine allfällige analoge Anwendung des § 66 JN kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080239.X02Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009