RS Vwgh 1993/9/21 92/08/0098

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Veröffentlicht am 21.09.1993
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs3 Z20;
ASVG §50;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof teilt nicht die Auffassung des Verfassungsgerichtshofes in dessen E 16.6.1992, B 511/91, wonach vom beitragspflichtigen Sachbezugswert für die Zurverfügungstellung eines Kraftfahrzeuges durch den Dienstgeber die fiktiven Kosten der Beförderung durch ein Massenbeförderungsmittel in Abzug zu bringen wären (nähere Begründung hiezu siehe im Erkenntnis).

Schlagworte

Entgelt Begriff Sachbezug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080098.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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