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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §23 Abs1;Rechtssatz
Bekämpft der Beschuldigte die - zur rechtskräftig entschiedenen - Schuldfrage getroffenen Tatsachenfeststellungen, wirft er keine Rechtsfrage auf, der iSd demonstrativen Aufzählung des § 33a VwGG oder zufolge eines über das Interesse im Einzelfall hinausgehenden Klärungsbedarfes grundsätzliche Bedeutung zukäme.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060049.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009