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L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan SalzburgNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Ansuchen um Erteilung einer Bewilligung nach § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 wäre nur dann zurückzuweisen gewesen, wenn das Ansuchen des Bf selbst unzulässig oder die angerufene Behörde unzuständig wäre. Selbst bei Vorliegen eines Apartmenthauses ist das Ansuchen von der Gemeindebehörde in materielle Behandlung zu nehmen. Falls die Voraussetzungen für die Abweisung des Ansuchens vorliegen, hat die Gemeindevertretung mit einer Versagung der beantragten Bewilligung vorzugehen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060108.X02Im RIS seit
03.05.2001