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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Rechtssatz
Die Frage der allfälligen Verletzung der Abstandsbestimmungen und die Frage des Fehlens der Widmungsbewilligung kann rechtlich gesehen nicht getrennt werden. Schon die systematische Stellung des § 4 Stmk BauO 1968 über die Abstandsbesitmmungen belegt, daß wichtiger Teil des Widmungsverfahrens die Anwendung der Regelungen des § 4 Stmk BauO 1968 über die Abstandbestimmungen ist.
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990060067.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009