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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Behauptet der Berufungswerber lediglich die mangelnde Strafwürdigkeit der Tat und beantragt er die Verhängung einer Ermahnung, hat der Beschuldigte gegen den erstinstanzlichen Bescheid nur eine Strafberufung erhoben.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme VerwaltungsstrafrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060049.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009