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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Mit dem auf die Beweiswürdigung der belangten Behörde hinauslaufenden Beschwerdevorbringen wirft der Beschuldigte keine Rechtsfragen auf, denen iSd demonstrativen Aufzählung des § 33a VwGG oder zufolge eines über den Einzelfall hinausgehenden Klärungsbedarfes grundsätzlich Bedeutung zukäme.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060061.X02Im RIS seit
20.11.2000