RS Vwgh 1993/9/22 93/06/0061

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Veröffentlicht am 22.09.1993
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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82007 Bauordnung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
BauO Tir 1989 §55 Abs1 liti;
VwGG §33a;

Rechtssatz

Mit dem auf die Beweiswürdigung der belangten Behörde hinauslaufenden Beschwerdevorbringen wirft der Beschuldigte keine Rechtsfragen auf, denen iSd demonstrativen Aufzählung des § 33a VwGG oder zufolge eines über den Einzelfall hinausgehenden Klärungsbedarfes grundsätzlich Bedeutung zukäme.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060061.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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