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L24007 Gemeindebedienstete TirolNorm
BDG 1979 §44 Abs1;Rechtssatz
Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden (Hinweis E 21.3.1991, 91/09/0092).
Schlagworte
VwRallg7 VollmachtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090297.X06Im RIS seit
14.11.2001