RS Vwgh 1993/9/23 92/09/0297

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Veröffentlicht am 23.09.1993
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Index

L24007 Gemeindebedienstete Tirol
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §44 Abs1;
BDG 1979 §44 Abs2;
GdBG Innsbruck 1970 §17 Abs2;

Rechtssatz

Sind dienstliche Weisungen erkennbar erteilt, so sind sie grundsätzlich bindend und können nicht aus eigener Beurteilung als ungerechtfertigt oder unzumutbar zurückgewiesen werden (Hinweis E 21.3.1991, 91/09/0092).

Schlagworte

VwRallg7 Vollmacht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090297.X06

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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