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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art140 Abs1Rechtssatz
Individualantrag auf Aufhebung einiger
Worte in §18 Abs1 Z4 EStG 1972 sowie einiger Worte in §6 Abs3 GewStG 1953; Zumutbarkeit der Beschreitung des Verwaltungsrechtsweges auch dann, wenn der letztinstanzliche Bescheid aller Wahrscheinlichkeit erst zu einem Zeitpunkt erwirkt werden könnte, der es dem Bf. nicht mehr ermöglicht, Anlaßfall eines anhängigen Gesetzesprüfungsverfahren zu werden; Mangel der Antragslegitimation
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / IndividualantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1987:G247.1986Dokumentnummer
JFR_10129772_86G00247_01