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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Rechtssatz
Das Verbot der Falschbezeichnung gilt für Lebensmittel, Verzehrprodukte und Zusatzstoffe in gleicher Weise, ohne daß das Gesetz zwischen den einzelnen Begriffen differenziert. Für die Verteidigungsmöglichkeiten des Bf ist es daher ohne Belang, ob das in Rede stehende Produkt (hier: Reduzym 3) als Lebensmittel, Verzehrprodukt oder als Zusatzstoff eingestuft wurde. Es ist auch nicht erforderlich, daß in der Verfolgungshandlung das einem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten mit den Worten des gesetzlichen Tatbestandes umschrieben wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100087.X02Im RIS seit
20.11.2000