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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §74 Abs1;Rechtssatz
Unter dem Gesichtspunkt einer tauglichen, die Verfolgungsverjährung ausschließenden Verfolgungshandlung iSd § 32 Abs 2 VStG ist es nicht geboten, bereits in diesem Verfahrensstadium eine Festlegung dahin zu treffen, welcher der Kategorien des § 9 Abs 1 LMG 1975 (Lebensmittel, Verzehrprodukt oder Zusatzstoff) das in Rede stehende Produkt (hier: Reduzym 3) zuzuordnen ist, handelt es sich doch hiebei nicht um die Anführung eines die vorgeworfene Tat betreffenden Sachverhaltselementes, sondern um eine rechtliche Qualifikation.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993100087.X01Im RIS seit
20.11.2000