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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §198;Rechtssatz
So wie sich in der Regel aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheides nicht die Unbilligkeit der Einhebung der betreffenden Abgaben nach Lage des Falles ergibt (Hinweis E 14. März 1986, 85/17/0143), sagt umgekehrt die allfällige Rechtmäßigkeit der AbgabenFESTSETZUNG noch nichts darüber aus, daß eine Unbilligkeit der EINHEBUNG nach Lage des Falles nicht gegeben sein könnte.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170054.X04Im RIS seit
20.11.2000