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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §212a;Rechtssatz
Die Frage, ob eine Berufung iSd § 160a Wr LAO (§ 212a BAO) wenig erfolgversprechend ist, muß nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag geprüft werden; bei dieser Beurteilung ist insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993170055.X02Im RIS seit
20.11.2000