RS Vwgh 1993/9/24 93/17/0055

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Veröffentlicht am 24.09.1993
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;
LAO Wr 1962 §160a;

Rechtssatz

Die Frage, ob eine Berufung iSd § 160a Wr LAO (§ 212a BAO) wenig erfolgversprechend ist, muß nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung über den Aussetzungsantrag geprüft werden; bei dieser Beurteilung ist insbesondere auch auf die jeweils herrschende (insbesondere publizierte) Rechtsprechung Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170055.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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