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L37404 Kurabgabe OberösterreichNorm
BDG 1979 §58;Rechtssatz
Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (§ 58 BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990170110.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.11.2009