RS Vwgh 1993/9/24 90/17/0110

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Veröffentlicht am 24.09.1993
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Index

L37404 Kurabgabe Oberösterreich
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §58;
KurtaxenG OÖ §4 Abs1 litb;

Rechtssatz

Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (§ 58 BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1990170110.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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