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L37166 Kanalabgabe SteiermarkNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
"Geschoß" iSd § 4 Abs 1 Stmk KanalabgabenG 1955 sind die in einer Ebene gelegenen Räume eines Gebäudes (Hinweis E 23.5.1986, 86/17/0026). Dabei kommt es weder auf die Anzahl der Räume an, noch darauf, ob für das Geschoß ein Entsorgungsnutzen denkbar oder gar ein Kanalanschluß vorhanden ist (Hinweis zur - anderen - Rechtslage in NÖ, E 23.10.1987, 87/17/0261). Die Regelung des § 4 Abs 1 Stmk KanalabgabenG 1955 ist sachlich gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170103.X03Im RIS seit
13.12.2001Zuletzt aktualisiert am
13.10.2008