RS Vwgh 1993/9/24 92/17/0023

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Veröffentlicht am 24.09.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art49 Abs1;

Rechtssatz

Die bindende Kraft gehörig kundgemachter Gesetze hinsichtlich des einzelnen Staatsbürgers ist nicht davon abhängig, ob dieser den Inhalt des Gesetzes kennt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170023.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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