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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0140 91/17/0142 91/17/0141Rechtssatz
Der Hinweis des Bf auf in den Händen der Behörde befindliche Urkunden ist, ohne daß sich aus dem vom Bf behaupteten Inhalt ein Zusammenhang mit dem Beschwerdefall ergäbe, - auch für den VwGH - unbeachtlich.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991170139.X02Im RIS seit
13.02.2002