RS Vwgh 1993/9/24 91/17/0139

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Veröffentlicht am 24.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
VwGG §38 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/17/0140 91/17/0142 91/17/0141

Rechtssatz

Der Hinweis des Bf auf in den Händen der Behörde befindliche Urkunden ist, ohne daß sich aus dem vom Bf behaupteten Inhalt ein Zusammenhang mit dem Beschwerdefall ergäbe, - auch für den VwGH - unbeachtlich.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Erheblichkeit des Beweisantrages Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Beweismittel Urkunden Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991170139.X02

Im RIS seit

13.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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