RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0218

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs1;
BDG 1979 §112 Abs3;
BDG 1979 §112 Abs5;
BDG 1979 §112;
BDG 1979 §45;
GehG 1956 §13 Abs3 Z2;
GehG 1956 §13a Abs1;

Rechtssatz

Wird die durch die Disziplinarkommission verfügte Suspendierung im Rechtszug aufgehoben, so ist der Beamte nach allgemeinen Grundsätzen ohne weitere Aufforderung verpflichtet, wieder seinen Dienst anzutreten, doch hat die belBeh zu prüfen, ob ihm dies unter den konkreten Umständen objektiv erkennbar gewesen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120218.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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