RS Vwgh 1993/9/28 92/12/0259

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7;
RDG §148;
RDG §150 Abs1;
RDG §150 Abs2;
StGG Art2;

Rechtssatz

Ausgehend davon, daß die Bezugskürzung mit der durch die Suspendierung verfügten Nichtdienstleistung kraft Gesetzes verbunden ist und im Hinblick darauf, daß es sich bei der Suspendierung um eine iVm dem Disziplinarverfahren zu setzende Maßnahme handelt, ist die Regelung des § 150 Abs 2 RDG auch nicht als sachwidrig zu bezeichnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120259.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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