RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0098

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;

Rechtssatz

Die Verkehrsunzuverlässigkeit iSd § 66 Abs 1 KFG ist eine aus den begangenen Straftaten erschließbare Charaktereigenschaft, welche keiner Beurteilung durch das "Kuratorium für Verkehrssicherheit" zugänglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110098.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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