Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Die Verkehrsunzuverlässigkeit iSd § 66 Abs 1 KFG ist eine aus den begangenen Straftaten erschließbare Charaktereigenschaft, welche keiner Beurteilung durch das "Kuratorium für Verkehrssicherheit" zugänglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110098.X01Im RIS seit
19.03.2001