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L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt TirolNorm
AVG §6 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 92/08/0069 4Stammrechtssatz
§ 6 Abs 1 AVG räumt dem Einschreiter keinen Rechtsanspruch auf Weiterleitung oder Weiterverweisung unter Abstandnahme von der bescheidmäßigen Zurückweisung seines Antrages wegen Unzuständigkeit ein.
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen UnzuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110160.X01Im RIS seit
20.11.2001