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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 4 (hier: 20 Monate Entziehungszeit)Stammrechtssatz
Wurde dem Bf zufolge begangener Alkoholdelikte die Lenkerberechtigung bereits zweimal (hier jeweils für die Dauer von 18 Monaten) entzogen, so zeigt dies seine Neigung zur Begehung solcher Delikte auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110251.X02Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009