RS Vwgh 1993/9/28 93/11/0127

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Die "Möglichkeit zur Untersuchung des eigenen Blutes auf Blutzucker und zur sofortigen Selbstregulierung" (der Bf leidet an Diabetes mellitus) schließt die Notwendigkeit einer Nachuntersuchung iSd § 73 Abs 1 KFG nicht aus, dient diese doch nicht zuletzt auch der Überprüfung, ob die unbestritten notwendige ständige Kontrolle und Regulierung des Blutzuckers auch tatsächlich nachhaltig erfolgt ist oder ob eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit der Möglichkeit des Wegfalls der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen eingetreten ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110127.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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