Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §73 Abs1;Rechtssatz
Die "Möglichkeit zur Untersuchung des eigenen Blutes auf Blutzucker und zur sofortigen Selbstregulierung" (der Bf leidet an Diabetes mellitus) schließt die Notwendigkeit einer Nachuntersuchung iSd § 73 Abs 1 KFG nicht aus, dient diese doch nicht zuletzt auch der Überprüfung, ob die unbestritten notwendige ständige Kontrolle und Regulierung des Blutzuckers auch tatsächlich nachhaltig erfolgt ist oder ob eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit der Möglichkeit des Wegfalls der Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen eingetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110127.X01Im RIS seit
19.03.2001