Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/22 91/11/0092 1Stammrechtssatz
Hat der Lenker nach zweimaliger Entziehung seiner Lenkerberechtigung wiederum ein Alkoholdelikt begangen, so liegt bei ihm eine tiefverwurzelte Neigung zur Begehung solcher strafbaren Handlungen vor; dies rechtfertigt, die Verkehrsunzuverlässigkeit für 24 Monate zu progonostizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110132.X01Im RIS seit
19.03.2001