RS Vwgh 1993/9/28 93/12/0253

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Veröffentlicht am 28.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §69 Abs1;
AVG §69 Abs3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0254

Rechtssatz

Auch eine amtswegige Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren setzt das Vorliegen einer der Tatbestandsvoraussetzungen des § 69 Abs 1 AVG voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993120253.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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