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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/05/18 92/11/0234 4Stammrechtssatz
Wurde dem Bf zufolge begangener Alkoholdelikte die Lenkerberechtigung bereits zweimal (hier jeweils für die Dauer von 18 Monaten) entzogen, so zeigt dies seine Neigung zur Begehung solcher Delikte auf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110267.X04Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2011