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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Frage der Umweltbelastung stellt ein öffentliches Interesse dar, das ausschließlich von der Eisenbahnbehörde von Amts wegen zu beurteilen ist und auf dessen Wahrung die Gemeinde keinen Rechtsanspruch hat.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991030166.X09Im RIS seit
17.07.2001