RS Vwgh 1993/9/29 91/03/0166

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs3;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/24 90/03/0237 1

Stammrechtssatz

Das bloße Recht der Gemeinde, zum Bauentwurf gehört zu werden und dazu Stellung zu nehmen, wie es im § 34 Abs 3 EisenbahnG eingeräumt ist, begründet keine Parteistellung in der Sache selbst (Hinweis B 5.2.1980, 3395, 3396/79, VwSlg 10031 A/1980).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991030166.X05

Im RIS seit

17.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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