RS Vwgh 1993/9/29 92/03/0084

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §34 Abs4;

Rechtssatz

Die Entgegennahme von Einwendungen, deren Behandlung und Entscheidung darüber in einem Verfahren allein begründet keine Parteistellung.

Schlagworte

Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff Tätigkeit der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030084.X01

Im RIS seit

28.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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