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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Entgegennahme von Einwendungen, deren Behandlung und Entscheidung darüber in einem Verfahren allein begründet keine Parteistellung.
Schlagworte
Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff Tätigkeit der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030084.X01Im RIS seit
28.12.2001