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L70705 Theater Veranstaltung SalzburgNorm
VeranstaltungsG Slbg 1987 §21 Abs1 litb idF 1991/058;Rechtssatz
Ist ein Spielapparat (hier: Marke "Full House", Merkur) mit einer Aufzählungsvorrichtung versehen, so bewirkt dies im Grunde des § 21 Abs 3 Slbg VeranstaltungsG seine Eignung als Geldspielapparat. Daß das Spielergebnis - so der Bf - "nicht ausschließlich" vom Zufall abhängig sei, ist unerheblich, weil auch der Bf damit nicht behauptet hat, das Spielergebnis sei nicht "überwiegend" vom Zufall abhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020127.X01Im RIS seit
26.11.2001