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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §5 Abs2;Rechtssatz
Die Unkenntnis einer der Rechtsmeinung des Beschuldigten allenfalls entgegenstehenden Judikatur des VwGH kann diesen nicht entlasten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993020126.X03Im RIS seit
05.06.2001Zuletzt aktualisiert am
16.04.2014