RS Vwgh 1993/9/29 92/12/0018

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/12/0097

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/03/27 90/11/0052 2

Stammrechtssatz

Das Vorliegen von Wiedereinsetzungsgründen ist nur in jenem Rahmen zu untersuchen, der durch die Behauptungen des Wiedereinsetzungswerbers gesteckt wird (Hinweis E 30.1.1984, 84/05/0008, VwSlg 11312 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120018.X06

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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