RS Vwgh 1993/9/29 92/03/0220

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Veröffentlicht am 29.09.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
VwRallg;

Rechtssatz

Bedarf es zur Verwirklichung eines Vorhabens der Bewilligung verschiedener Behörden, so ist es Sache des Antragstellers, diese Bewilligungen im jeweiligen Verfahren zu erwirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992030220.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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