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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Die Zustimmung des Bundes gem § 25 BStG zur Errichtung von Hinweistafeln stellt für die Entscheidung im Verfahren hinsichtlich der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 84 Abs 3 StVO keine unentbehrliche, notwendige Grundlage dar und ist somit für diese nicht präjudiziell.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992030220.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014